Heiko Hendriks: „Ein guter Tag für alle Anliegerinnen und Anlieger auch in Mülheim an der Ruhr “ Straßensanierung zukünftig ohne KAG-Straßenbaubeiträge
„Die in Kürze vorgesehene Änderung der Förderrichtlinie bei Straßensanierungsmaßnahmen nach dem Kommunalabgabengesetz NRW (KAG), mit der in Folge die Straßenausbaubeiträge für Anlieger nicht nur bis zu 50%, sondern vollständig vom Land NRW übernommen werden, hilft, die Grundstückseigentümer auch in den betroffenen Mülheimer Straßen massiv zu entlasten.“, begrüßt der Mülheimer CDU-Landtagskandidat Heiko Hendriks die (gestrige) Entscheidung des Landtages NRW aufgrund eines Antrages der Koalitionsfraktionen CDU und FDP im Landtag NRW. „Somit war gestern ein guter Tag für alle Anliegerinnen und Anlieger auch in unserer Stadt!“
Mit dieser Vorgehensweise wird eine wesentliche Voraussetzung geschaffen, dass alle Anlieger von KAG-Kanalbau- bzw. Straßensanierungsmaßnahmen in Mülheim an der Ruhr, für die Baubeschlüsse die nach dem 01. Januar 2018 gefasst wurden, keine KAG-Beitragszahlungen zum Teil in vier- bis fünfstelliger Höhe leisten müssen.
Nach Rückmeldung der Verwaltung sind 2021 für 11 KAG-finanzierte Maßnahmen Beitragsbescheide (bereits mit 50% Reduzierung des Beitrages) an die Anlieger verschickt worden, zuletzt im März d.J. für die Leineweberstraße (Abschnitt Friedrich-Ebert-Straße bis Löhberg). Diese können nach der Änderung der Förderrichtlinien mit einer Korrektur der Beitragsbescheide und im Endergebnis mit einer vollständigen Übernahme der Anlieger-KAG-Beitragsanteile rechnen. Im Fall der KAG-Maßnahme Leineweberstraße müsste in Kürze zunächst eine Aussetzung der KAG-Beitragsbescheide in die Wege geleitet werden. Von dieser Neuregelung werden demnächst auch die Anlieger der Nollendorfstraße (Kleistraße bis Max-Halbach-Straße) profitieren, da eine der Bedingungen der Förderrichtlinie des Landes NRW erfüllt ist, nämlich der Baubeschluss in der Bezirksvertretung 1 im Januar 2022. Das gilt auch für geplante Baubeschlüsse für Straßenerneuerungsmaßnahme nach KAG.